Satzung, Organisation

Wir sind eine selbst verwaltete und selbst bestimmte Genossenschaft. Alle Ämter werden durch gewählte Mitglieder unserer Gemeinschaft besetzt.

Wir haben uns dem Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften angeschlossen (PkmG), Boxhagener Str. 76, 10245 Berlin

Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden.
Darüber hinaus profitieren wir durch die Expertise des Verbandes in Betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Die Geschäftsführung unserer Genossenschaft wird jährlich geprüft.

Prüfungen nach Genossenschaftsgesetz

Das Genossenschaftsgesetz regelt mehrere Prüfungen, denen sich eine eG unterziehen muss. Die Durchführung dieser Prüfungen obliegt dem genossenschaftlichen Prüfungsverband, dem die Genossenschaft auf gesetzlicher Grundlage angehört.
Eine gesonderte Beauftragung des Prüfungsverbandes im Sinne der Erteilung eines Prüfungsmandates ist nicht erforderlich, da die Prüfungsdurchführung kraft gesetzlicher Anordnung erfolgt.
Das Recht zur Durchführung der durch das Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Prüfungen wird einem Prüfungsverband durch die jeweils zuständige oberste Landesbehörde verliehen, in dem der Verband seinen Sitz hat (§§ 63 und 63a GenG).
Obwohl das Prüfungsrecht behördlich verliehen wird, wird die Prüfungsdurchführung nicht durch öffentliche Mittel finanziert. Den Vergütungsanspruch des Prüfungsverbandes regelt vielmehr § 61 GenG, der die Genossenschaft verpflichtet, dem Prüfungsverband “angemessene bare Auslagen” (z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten) zu erstatten sowie “seine Leistung”, d.h. die Prüfungstätigkeit einschließlich der Berichterstattung, zu vergüten.


Hier haben Sie die Möglichkeit, die aktuelle Satzung  (Stand: 13.12.2016) der Genossenschaft “Besser Gemeinsam Wohnen Kempen eG” herunter zu laden.


  • Unsere Genossenschaft ist wie folgt organisiert:
  • Die oberste Instanz ist IMMER die Mitliederversammlung
  • Fünf Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft als Geschäftsführung
  • Drei gewählte Aufsichtsratsmitglieder stellen den Aufsichtsrat
  • Beiräte (nach Bedarf) bzw. verschiedene Arbeitsgruppen wie die Gartengruppe, Haus-u. Technik, Kommunikation, bereiten Themen vor und legen sie der Versammlung zur Entscheidung vor.